NEUSTADTPRAXIS
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Vorsorgeuntersuchungen der GKV


Die Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung „Check-up“

(Ab dem 36. Lebensjahr im Abstand von 3 Jahren)

Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem Alter von 35 Jahren im Abstand von drei Jahren einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen, insbesondere von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
Hierbei kann festgestellt werden, ob Risikofaktoren erkennbar sind oder ob es bereits zu einer Erkrankung gekommen ist.
In einem ausführlichen Gespräch wird nach Erkrankungen der Patientin bzw. des Patienten oder in der Familie gefragt.
Eine Ganzkörperuntersuchung einschließlich einer Blutdruckmessung soll den aktuellen Gesundheitszustand möglichst genau erfassen.
Anhand von Blutproben werden die Blutzucker- und Cholesterinwerte ermittelt. Dadurch können zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen erkannt werden.
Eine Urinuntersuchung gibt Hinweise auf mögliche Nierenkrankheiten. 
Die Befunde der Untersuchungen und eventuell erforderliche Maßnahmen werden ausführlich besprochen. 


Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut (Hautkrebs-Screening)    

(Ab dem 36. Lebensjahr im Abstand von 2 Jahren)

Die Untersuchung kann in Verbindung mit der zweijährlichen Gesundheitsuntersuchung ("Check-up") durchgeführt werden und umfasst: 

Gezieltes Gespräch (Anamnese), zum Beispiel Fragen nach Veränderungen beziehungsweise Beschwerden der Haut 

Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten (vor allem Achselhöhlen, Leisten, Gesäßspalte, Finger- und Zehenzwischenräume, Unterbrustbereich, Bauchnabel)

Befundmitteilung mit Beratung; im Falle eines verdächtigen Befundes erfolgt die weitere Abklärung bei einem Facharzt/einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologe/Dermatologin)


Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane

(zusätzlich ab dem 46. Lebensjahr jährlich)

bei Frauen: 

Diese Untersuchung muss bei Frauen durch einen Gynäkologen (Frauenarzt) erfolgen. 

bei Männern: 

Gezieltes Gespräch (Anamnese)
Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
Tastuntersuchung der Prostata
Tastuntersuchung der Lymphknoten 

Ab dem 51. Lebensjahr alle 2 Jahre zusätzlich Test auf verborgenes Blut im Stuhl
Beratung über das Ergebnis 


Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms

(zusätzlich ab dem 51. Lebensjahr)

51.-55. Lebensjahr:

gezieltes Gespräch
jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl
Beratung über das Ergebnis 


ab dem 56. Lebensjahr

gezieltes Gespräch
zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren 

oder 

Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre
Beratung über das Ergebnis


Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung des Bauchaortenaneurysmas

für Männer ab 65 Jahren:

Einmalige Abklärung des Risikos für Bauchaortenaneurysma (Aussackung der Hauptschlagader) mittels Ultraschalluntersuchung

 
 
 
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